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   BVerfG, 20.12.1988 - 2 BvR 1083/83   

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BVerfG, 20.12.1988 - 2 BvR 1083/83 (https://dejure.org/1988,2423)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/83 (https://dejure.org/1988,2423)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 2 BvR 1083/83 (https://dejure.org/1988,2423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylbewerber - Fluchtalternative - Inländisch - Politische Verfolgung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 746
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß der erkennende Senat im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (-- Vorprüfungsausschuß --, 20.12.1988 -- 2 BvR 1083/83 --, InfAuslR 1989, 134) nach wie vor für ungeklärt hält, ob eine inländische Fluchtalternative zumutbar ist, wenn der Asylbewerber an dem betreffenden Ort auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Hess. VGH, 25.09.1989 -- 12 TE 364/88 -- u. 04.10.1989 -- 12 TE 1785/88 --, jeweils unter Würdigung von BVerwG, 06.10.1987 -- 9 C 13.87 --, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 -- 9 C 55.87 -- u. 08.02.1989 -- 9 C 30.87 --).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 2652/85

    Asylrecht Türkei: Chaldäische Christen; wirtschaftliche Notlage bei Rückkehr

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß der erkennende Senat im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (-- Vorprüfungsausschuß --, 20.12.1988 -- 2 BvR 1083/83 --, InfAuslR 1989, 134) nach wie vor für ungeklärt hält, ob eine inländische Fluchtalternative zumutbar ist, wenn der Asylbewerber an dem betreffenden Ort auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Hess. VGH, 25.09.1989 -- 12 TE 364/88 -- u. 04.10.1989 -- 12 TE 1785/88 --, jeweils unter Würdigung von BVerwG, 06.10.1987 -- 9 C 13.87 --, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 -- 9 C 55.87 -- u. 08.02.1989 -- 9 C 30.87 --).
  • BVerwG, 05.09.1989 - 9 B 330.89

    Begründete Furcht vor politischer Verfolgung bei einer Rückkehr nach Afghanistan

    Gleichfalls nicht stellen würde sich die der Sache nach aufgeworfene Frage, wie unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (1. Kammer des 2. Senats) im Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 2 BvR 1083/83 - (InfAuslR 1989, S. 134) eine inländische Fluchtalternative in wirtschaftlicher Hinsicht beschaffen sein muß, damit ein politisch Verfolgter sich auf sie verweisen lassen muß.
  • VG Düsseldorf, 29.08.2003 - 25 K 6919/01

    Russland, Osseten, Tschetschenen, Mischehen, Ehemann, Rebellen, Verdacht der

    Die Verfolgungsprognose ist im Übrigen landesweit, d.h. für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers und nicht etwa begrenzt auf dessen ursprüngliche Heimatregion zu treffen, denn des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland bedarf nicht, wer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erlitten hat, bzw. von entsprechenden Verfolgungsmaßnahmen bedroht ist, aber in anderen Teilen des eigenen Landes ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann, sofern der Aufenthalt dort für ihn nicht unzumutbar ist (so genannten inländische Fluchtalternative), ständige Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 6. Oktober 1987, Buchholz, a.a.O., § 1 AsylVfG Nr. 72, BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, NVwZ 1989, 746, 747.
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03

    Abschiebungsandrohung für den Fall erneuter unerlaubter Wiedereinreise

    Soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird, kommt eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel nur bei Fallgestaltung in Betracht, denen eine widerspruchsfreie Auskunftslage oder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/93 -, NVwZ 1989, 746).
  • VG Düsseldorf, 12.07.2006 - 25 K 1650/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation

    Die Verfolgungsprognose ist im Übrigen landesweit, d.h. für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers und nicht etwa begrenzt auf dessen ursprüngliche Heimatregion zu treffen, denn des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland bedarf nicht, wer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erlitten hat, bzw. von entsprechenden Verfolgungsmaßnahmen bedroht ist, aber in anderen Teilen des eigenen Landes ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann, sofern der Aufenthalt dort für ihn nicht unzumutbar ist (so genannte inländische Fluchtalternative), ständige Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 6. Oktober 1987, Buchholz, a.a.O., § 1 AsylVfG Nr. 72, BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, NVwZ 1989, 746, 747.
  • VG Düsseldorf, 16.01.2006 - 25 K 6796/04
    Die Verfolgungsprognose ist im übrigen landesweit, d.h. für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers und nicht etwa begrenzt auf dessen ursprüngliche Heimatregion zu treffen, denn des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland bedarf nicht, wer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erlitten hat, bzw. von entsprechenden Verfolgungsmaßnahmen bedroht ist, aber in anderen Teilen des eigenen Landes ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann, sofern der Aufenthalt dort für ihn nicht unzumutbar ist (sogenannte inländische Fluchtalternative), ständige Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 6. Oktober 1987, Buchholz, a.a.O., § 1 AsylVfG Nr. 72, BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, NVwZ 1989, S. 746 f.
  • VG Düsseldorf, 30.04.2004 - 25 K 9021/02

    Asylanspruch eines weißrussischen Staatsangehörigen bei politischer Verfolgung im

    Die Verfolgungsprognose ist im Übrigen landesweit, d.h. für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers und nicht etwa begrenzt auf dessen ursprüngliche Heimatregion zu treffen, denn des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland bedarf nicht, wer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erlitten hat, bzw. von entsprechenden Verfolgungsmaßnahmen bedroht ist, aber in anderen Teilen des eigenen Landes ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann, sofern der Aufenthalt dort für ihn nicht unzumutbar ist (so genannten inländische Fluchtalternative), ständige Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 6. Oktober 1987, Buchholz, a.a.O., § 1 AsylVfG Nr. 72, BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, NVwZ 1989, 746, 747.
  • VG Frankfurt/Main, 16.04.2003 - 10 G 5626/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung

    Soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird, kommt eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel nur bei Fallgestaltungen in Betracht, denen eine widerspruchsfreie Auskunftslage oder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/93 -, NVwZ 1989, 746).
  • VG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 10 G 4889/02

    Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages

    Soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird, kommt eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel nur bei Fallgestaltungen in Betracht, denen eine widerspruchsfreie Auskunftslage oder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/93 -, NVwZ 1989, 746).
  • VG Düsseldorf, 07.04.1995 - 25 K 11825/93

    Asylrecht: Politische Verfolgung in der Russischen Föderation - Ausländerrecht:

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei

  • VG Düsseldorf, 29.11.1999 - 25 K 5127/96

    Ausgestaltung des Asylanspruchs eines albanischen Staatsangehörigen mit

  • VG Düsseldorf, 25.10.2004 - 25 K 8597/03

    Rechtliche Ausgestaltung der Zuerkennung von Asylrecht an einen armenischen

  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 10 G 2859/02

    D (A), Türken, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Verfahrensrecht,

  • VG Düsseldorf, 11.10.1996 - 25 K 8082/95

    Asylrecht: Fehlende Berufungsmöglichkeit infolge Einreise aus einem sicheren

  • VG Chemnitz, 03.03.2011 - A 4 L 19/11

    Vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation in Libyen können die

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